„Neuartige Rundfunkempfangsgeräte” wie Computer sind seit Januar 2007 rundfunkgebührenpflichtig.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Januar 2008 entschieden, dass „die Reichweite des Begriffs der neuartigen Rundfunkempfangsgeräte und der technischen Voraussetzungen des Bereithaltens nicht vollständig geklärt sind”.

Es ist somit Aufgabe der Verwaltungsgerichte, dies fallbezogen zu klären. Erst wenn deren Entscheidungen die verfassungsrechtlichen Vorbehalte nicht ausräumen, kann das Bundesverfassungsgericht erneut in der Sache entscheiden.

Laufende Verfahren

Entschiedene Verfahren

Eigenes Verfahren

Weitere Informationen finden Sie beim Gebührenigel, PC Gebühr und RFGZ.